Kinderpornografie:Neues Strafmaß
Der Bundestag hat die Mindeststrafe für
Besitz und Verbreitung von Darstellun-
gen sexueller Gewalt an Kindern gesenkt
Der Erwerb und Besitz kinderpornografi-
scher Inhalte wird künftig mit mindes-
tens drei Monaten Freiheitsstrafe ge-
ahndet, die Verbreitung mit mindestens
sechs Monaten Gefängnis.
Hintergrund ist eine Verschärfung des
Strafmaßes im Jahr 2021. Dadurch wurden
beispielsweise auch Verfahren gegen
Lehrkräfte eingeleitet, die Bilder oder
andere Inhalte in Chats teilten, um vor
deren Verbreitung zu warnen.
Übernahme aus ARD-Text